Nachbarn müssen Freibadlärm ertragen (Stuttgart)

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Wer neben einem Freibad wohnt, muss den Lärm von Kindern auf einer Wasserrutsche ertragen. Einen Anspruch auf besondere Ruhezeiten oder eine Lärmschutzwand haben Anwohner nicht. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Geklagt hatten die Nachbarn des Freibads «Rosental» in Stuttgart- Vaihingen. Die Kläger waren 2004 in ein Haus beim Freibad gezogen. Danach wurde im Bad eine neue Wasserrutsche gebaut. Sie wollten, dass das Rutschen an Sonn- und Feiertag sowie während der Ruhezeiten verboten wird.

Stand: 30.09.2014, 17.30 Uhr
Quelle: SWR