Erleichterung von Bürgerunternehmen: Gesetzentwurf

buergerbaeder Allgemein

Aus bürgerschaftlichem Engagement sollen leichter Unternehmen gegründet werden können. Dafür hat die Bundesregierung mit Datum vom 13. März 2017 einen Gesetzentwurf (18/11506) »zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften« im Bundestag eingebracht. Eine entsprechende Initiative hatte der Koalitionsvertrag der Fraktionen der CDU, CSU und der SPD für die 18. Legislaturperiode ausdrücklich vorgesehen. Kern des Gesetzentwurfes sind vereinfachte Prüfungsanforderungen für kleine Genossenschaften, um die vom geltenden Genossenschaftsrecht verursachten Kosten zu verringern. Für ganz kleine Initiativen soll zudem der Zugang zur Rechtsform des rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins durch eine Neuformulierung des §22 BGB erleichtert werden. Danach erhält das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Kompetenz »zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für wirtschaftliche Vereine, deren Zweck auf die Verfolgung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs von geringerem Umfang gerichtet ist«. Als Beispiele für bürgerschaftliche Unternehmen, denen die Neuregelung helfen soll, nennt der Gesetzentwurf Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen und Energievorhaben.